1 Stück, Durchstechflasche, Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung
Diesen Artikel dürfen wir nur auf Rezept abgeben (Schweizer Heilmittelgesetz).
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Wichtige Hinweise
Dieses Produkt ist auf der Spezialitätenliste (SL) gelistet und wird - vorbehältlich Selbstbehalt und Franchise - von der Krankenkasse vergütet, sofern eine ärztliche Verschreibung vorliegt.