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In der Arztpraxis und in der Pflege bleibt der direkte Kontakt mit Körperflüssigkeiten wie Blut oder Sputum nicht aus. Es ist deshalb wichtig, dass sich medizinisches Personal ausreichend vor einer möglichen Ansteckung mit Infektionskrankheiten schützt. Entscheidend dafür ist hochwertige, passende und geeignete medizinische Schutzkleidung.
Grundsätzlich muss im Gesundheitswesen zwischen Arbeits-, Berufs- und Schutzkleidung unterschieden werden. Berufskleidung wie Praxis-Shirts oder Berufshosen haben keine Schutzwirkung. Die Anwendung von klassifizierter Schutzkleidung in Medizin und Pflege ist im Sinne des Arbeitsschutzes eine wichtige Massnahme. Bereithalten müssen Arbeitgeber in Arztpraxis, Klinik und Pflege unter anderem:
Darüber hinaus finden Sie bei der Schutzkleidung auch Rettungsdecken, Handschuhspender und Stoffhandschuhe. Die meisten dieser Produkte von den Untersuchungsfingerlingen bis zum Einmalhandschuh sind in Grosspackungen von bis zu 200 Stück erhältlich.
Immer verfügbar, aber wenig im Lager – mit einer optimalen Vorratshaltung sparen Sie Kosten und Platz. Wenn Sie medizinische Schutzkleidung und dabei vor allem Verbrauchsmaterialien wie Untersuchungshandschuhe oder Schutzmasken bei Amavita online kaufen, erhalten Sie die Waren innerhalb kürzester Zeit. Achten Sie bei der Auswahl auf Faktoren wie:
Benötigen Sie Hilfe bei der Auswahl oder haben Sie einen speziellen Bedarf? Kontaktieren Sie das kompetente Team von Amavita für eine ausführliche Beratung und allen Fragen rund um medizinische Schutzkleidung!
Schutzkleidung erfüllt, wie der Name schon verrät, einen wichtigen Zweck: Sie schützt. Dabei geht es vor allem um den Eigenschutz der medizinischen Angestellten sowie um den Schutz der Patienten und Patientinnen. Deshalb ist die Berufskleidung für Medizin in der Schweiz insofern geregelt, dass sie ein hygienisches und gefahrloses Arbeiten erlauben muss. Medizinische Schutzkleidung wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.
Wann genau welche Schutzkleidung getragen werden muss, hängt von der Risikobewertung und den Arbeitsprozessen der Praxis ab. Im Sinne des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber festlegen, welche Aufgaben nur mit Schutzkleidung zu erledigen sind und wie diese auszusehen hat. Das betrifft in der Regel alle Prozesse, wo es zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten kommen kann wie bei der Wundversorgung, Blutentnahme oder bei Laborarbeiten.
Die Häufigkeit hängt wie Art und Umfang der Schutzkleidung von den Tätigkeiten ab. Durch Körperflüssigkeiten verunreinigte Schutzkleidung muss sofort gewechselt werden. Dies gilt insbesondere für Untersuchungsfingerlinge, Einweghandschuhe und medizinische Schürzen. Schutzkleidung wie Augenschutz oder Schutzmasken müssen regelmässig gewechselt oder, wo möglich, gereinigt werden.
Wenn medizinische Schutzkleidung darauf ausgelegt ist, dass sie vollständig gereinigt werden kann, dann kann sie auch wiederverwendet werden. Das gilt zum Beispiel für Augenschutz, Baumwoll-Kittel und ähnliche Produkte sowie andere reinigungsfähige Arbeitskleidung für medizinische Berufe.
Kontaminierte, medizinische Schutzkleidung muss fachgerecht entsorgt werden. Im Normalfall geschieht das durch Sammeln in geeigneten Behältern mit anschliessendem Verbrennen. Saubere Arbeitskleidung kann im Restmüll entsorgt werden.
Sie können auch bequem per Rechnung bezahlen.