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700 mg Lidocain
,
Glycerol 85%
,
Sorbitol
,
Polyacrylsäure
,
Natrium polyacrylat
,
Carmellose natrium
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Propylenglycol
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Harnstoff
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Ton weisser
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Weinsäure
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Gelatine
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Polyvinylalkohol
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Aluminium glycinat-dihydroxid
,
Dinatrium edetat
,
Propyl-4-hydroxybenzoat (E216)
,
Methyl-4-hydroxybenzoat (E218)
,
Wasser, gereinigtes
,
Polyester
Swissmedic-genehmigte Patienteninformation
IBSA Institut Biochimique SA
Neurodol Tissugel ist ein selbsthaftendes Pflaster, das Lidocain (ein Lokalanästhetikum) als Wirkstoff enthält. Es darf nur auf unversehrte Haut aufgetragen werden. Neurodol Tissugel wird zur Linderung von Schmerzen, wie sie nach dem Abheilen einer Gürtelrose verbleiben können (Post-Herpes-Neuralgie), eingesetzt.
Neurodol Tissugel darf nur auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin angewendet werden.
Neurodol Tissugel ist für die Behandlung der Gürtelrose (Herpes Zoster) nicht angezeigt. Es darf weder auf unvollständig abgeheilte Herpes-Zoster-Läsionen noch auf verletzte Haut aufgetragen werden.
Neurodol Tissugel darf bei Überempfindlichkeit auf Lidocain oder andere Lokalanästhetika (Tetracain, Procain, Benzocain, usw.) oder auf eine der anderen in Neurodol Tissugel enthaltenden Substanzen, bei Kindern unter 12 Jahren und bei Patienten und Patientinnen mit atopischer Dermatitis (Hautentzündung unbekannter Ursache) nicht angewendet werden.
Sollte sich während der Anwendung eine Hautreizung oder ein Brennen einstellen, sind die selbsthaftenden Pflaster vorübergehend zu entfernen. Beim Verschwinden der Symptome, jedoch frühestens 24 Stunden nach der letzten Pflasterapplikation, kann die Behandlung wieder aufgenommen werden, falls noch immer neuralgische Schmerzen bestehen.
Falls Sie an einer Lebererkrankung leiden oder falls Sie Arzneimittel für das Herz einnehmen, sollten Sie den Arzt, bzw. die Ärztin davon in Kenntnis setzen.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, bzw. Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie
Dieses Arzneimittel enthält 700 mg Propylenglycol (E1520) pro wirkstoffhaltiges Pflaster.
Neurodol Tissugel enthält Methylparabene (E218) und Propylparabene (E216). Diese können allergische Reaktionen, auch Spätreaktionen, hervorrufen.
Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft oder in der Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten. Falls Sie schwanger sind oder schwanger werden möchten, sowie während der Stillzeit, dürfen sie Neurodol Tissugel nur mit ausdrücklicher Einwilligung Ihres Arztes, bzw. Ihrer Ärztin anwenden.
Falls der Arzt, bzw. die Ärztin nichts anderes verordnet hat, applizieren Sie einmal pro Tag bis zu maximal 3 selbsthaftende Pflaster auf die schmerzende Stelle und decken diese möglichst flächendeckend ab. Falls erforderlich können die Pflaster vor dem Entfernen der Schutzfolie auch mit der Schere in kleinere Teile geschnitten werden. Vor der Applikation entfernen Sie die durchsichtige Schutzfolie. Zwischen zwei Pflasterapplikationen ist ein Behandlungsunterbruch von mindestens 12 Stunden einzuhalten.
Die selbsthaftenden Pflaster dürfen nur auf intakte, unverletzte Haut aufgetragen und pro Tag nicht länger als 12 Stunden hintereinander dort belassen werden.
Neurodol Tissugel niemals verwenden, wenn keine Schmerzen vorliegen.
Neurodol Tissugel nicht auf Schleimhäute (Augen, Mundhöhle, Geschlechtsorgane usw.), Wunden oder entzündete Haut auftragen. Halten Sie sich strikt an die Anwendungsvorschriften.
Die Anwendung und Sicherheit von Neurodol Tissugel bei Kindern unter 12 Jahren ist bisher nicht geprüft worden.
Ändern Sie nicht von sich aus der verschriebenen Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.
Folgende Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Neurodol Tissugel auftreten:
auf der behandelten Hautstelle können ein Oedem (Wasseransammlung), ein Erythem (lokale Hautrötung), ein Juckreiz oder ungewöhnliche Empfindungen auftreten. Solche örtlich begrenzten Reaktionen ergeben sich bei oder gleich nach der Applikation von Neurodol Tissugel; sie sind meist leichter und vorübergehender Natur und verschwinden spontan nach ein paar Minuten oder Stunden.
Beim Auftreten einer lokalen Reizung, die als brennendes Gefühl wahrnehmbar ist, sollte die Behandlung abgebrochen werden (siehe auch «Wann ist bei der Anwendung von Neurodol Tissugel Vorsicht geboten?»).
Selten können sich auch allergische Reaktionen manifestieren. Bei folgenden Symptomen ist sofort der Arzt, bzw. die Ärztin zu konsultieren: Hautschwellungen mit Juckreiz (Urtikaria), Anschwellen von Gesicht und Hals (Angiooedem), Atmungsschwierigkeiten (Bronchospasmen), Herz-Kreislauf-Kollaps (anaphylaktischer Schock).
Bei folgenden Symptomen, die bei einer Überdosierung auftreten können, sollten Sie sofort Ihren Arzt, bzw. Ihre Ärztin informieren: Nervosität, Angst, Verwirrtheit, Bewusstseinstrübungen, Schwindelgefühle, verschwommenes oder doppeltes Sehen, Hitze- oder Kältegefühl, Muskelkrämpfe, Zittern, Erbrechen, verminderte Herzfrequenz, Blutdrucksenkung, Ohnmacht.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker, bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.
Das Arzneimittel ist ausserhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren. Neurodol Tissugel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Nach dem Öffnen des Beutels sind die Pflaster innerhalb von 3 Monaten zu verwenden. Stellen Sie sicher, dass der Beutel nach jeder Pflasterentnahme wieder gut verschlossen wird. Arzneimittel, deren Verfalldatum abgelaufen ist, sind der Apotheke zur Entsorgung zurückzubringen.
Nicht über 30 °C lagern.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker, bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
700 mg Lidocain pro Pflaster (140 cm2)
Glycerol 85 % E422, Sorbitol E420, Polyacrylsäure, Natriumpolyacrylat, Carmellose-Natrium, Propylenglykol E1520, Harnstoff, weisser Ton, Weinsäure, Gelatine, Poly(vinylalkohol), Aluminiumglycinat, Natriumedetat, Methylparaben E218, Propylparaben E216, gereinigtes Wasser. Trägermaterial: Polyester.
Das selbsthaftende Pflaster besteht aus einer mit Gel imprägnierten Polyesterschicht.
54746 (Swissmedic)
In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.
Packungen zu 5 und 10 wirkstoffhaltigen selbsthaftenden Pflastern.
IBSA Institut Biochimique SA, Lugano
Diese Packungsbeilage wurde im Februar 2021 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
Sie können auch bequem per Rechnung bezahlen.