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2000 mg Levodopa
,
463 mg Carbidopa
,
Carbidopa-1-Wasser
,
Carmellose natrium
,
Natrium
Swissmedic-genehmigte Patienteninformation
AbbVie AG
Duodopa ist eine Kombination aus Levodopa und Carbidopa, Arzneistoffen zur Behandlung der Parkinson-Krankheit. Levodopa wird im Körper in Dopamin umgewandelt, eine Substanz, die im Gehirn und im Rückenmark vorhanden ist und den Impulsübergang zwischen den Nervenzellen unterstützt. Zu wenig Dopamin kann zu Beschwerden führen, die bei der Parkinson-Krankheit auftreten, z.B. Zittern, Steifheit, langsame Bewegungen, Schwierigkeiten, das Gleichgewicht zu halten. Die Behandlung mit Levodopa erhöht den Anteil des Dopamins und verringert somit diese Beschwerden.
Carbidopa wird hinzugefügt, um die Wirkung zu verbessern und die Nebenwirkungen von Levodopa zu mindern.
Duodopa ist ein Gel zur intestinalen Anwendung, das mit einer Pumpe über eine Sonde direkt in den Zwölffingerdarm verabreicht wird. Das bedeutet, dass die wirksamen Bestandteile kontinuierlich in kleinen Dosen zugeführt werden. Als Folge daraus bleibt der Blutspiegel des Arzneimittels konstanter und das Risiko von Nebenwirkungen, wie zum Beispiel Bewegungsstörungen, wird verringert.
Duodopa wird angewendet zur Behandlung der fortgeschrittenen, auf Levodopa ansprechenden Parkinson-Krankheit mit schweren Beschwerden, wenn verfügbare Kombinationen von Antiparkinsonmitteln nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt haben.
Ein Test mit einer positiven klinischen Verbesserung nach Duodopa, verabreicht über eine vorläufige Nasoduodenalsonde, ist erforderlich, bevor eine Dauersonde gelegt wird.
Auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin.
Duodopa darf nicht angewendet werden und Sie müssen Ihren Arzt informieren:
Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Duodopa ist erforderlich:
Unter Duodopa kann es zu Bewegungsstörungen kommen, die eine Dosisanpassung durch den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin erforderlich machen.
Für die Behandlung von durch Arzneimittel verursachten extrapyramidalen Reaktionen wird Duodopa nicht empfohlen.
Während der Langzeitbehandlung wird empfohlen, die Leber- und Nierenfunktion sowie die Funktion blutbildender Organe und des Herz-Kreislauf-Systems regelmässig vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin überprüfen zu lassen.
Manche Patienten bzw. Patientinnen haben unter Einnahme von Arzneimitteln aus der gleichen und verwandten Substanzklasse wie Duodopa für sie ungewöhnliche Verhaltensweisen gezeigt. Beispiele für ein solches Verhalten sind ein ungewöhnlich starker Spieldrang, vermehrtes Geldausgeben, Kaufsucht, gesteigerter Sexualtrieb, exzessives Essen, Essanfälle und/oder andere Störungen der Impulskontrolle (Unfähigkeit, plötzlichen Impulsen zu widerstehen) bzw. suchtartiges Verhalten bzw. zwanghafte Verhaltensweisen.
Falls Sie bei sich selber oder Ihre Familienmitglieder bei Ihnen die Entwicklung von für Sie untypischen, ungewöhnlichen Verhaltensweisen feststellen, besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, wenn Sie oder Ihre Familie/Betreuungsperson bemerken, dass Sie suchtähnliche Symptome entwickeln, die zum heftigen Verlangen nach hohen Dosen von Duodopa und anderen Arzneimitteln, die zur Behandlung von Parkinson-Krankheit eingesetzt werden, führen (bekannt als Dopamin-Dysregulationssyndrom).
Duodopa enthält eine Substanz namens Hydrazin, ein Abbauprodukt des einen Wirkstoffes (Carbidopa). Diese Substanz kann zu genetischen Schäden führen, die theoretisch zu Krebs führen könnten. Das Risiko für die Menschen, die mit Duodopa dem Hydrazin zu den üblichen Dosen ausgesetzt sind, ist nicht bekannt.
Duodopa ist nicht für die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren geeignet, da das Anwendungsgebiet den Gebrauch von Duodopa bei Kindern und Jugendlichen nicht rechtfertigt.
Duodopa kann Schläfrigkeit (Benommenheit) und/oder plötzliche Schlafepisoden verursachen. Sie sollten deshalb weder ein Fahrzeug führen noch Werkzeuge oder Maschinen bedienen oder andere Tätigkeiten ausüben, bei denen Sie oder andere durch die beeinträchtigte Aufmerksamkeit dem Risiko einer schweren Verletzung oder dem Tod (z.B. beim Betrieb von Maschinen) ausgesetzt werden, bis diese wiederkehrenden Episoden oder die Benommenheit verschwunden sind.
Vorsicht ist geboten bei gleichzeitiger Anwendung von Duodopa mit folgenden Arzneimitteln:
Die gleichzeitige Einnahme von Eisensulfat und Levodopa/Carbidopa führt zu einer geringeren Aufnahme von Levodopa ins Blut.
Da Levodopa mit bestimmten Aminosäuren konkurriert, kann die Aufnahme von Levodopa ins Blut bei einer eiweissreichen Ernährung (z.B. Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Nüsse) gestört sein.
Der Verzehr faserreicher, schwerverdaulicher Nahrung (z.B. Spargel) sollte vermieden werden, da dies in Einzelfällen zu einer Blockade der Sonde und/oder des Zwölffingerdarms führen kann.
Dieses Arzneimittel enthält 277.4 mg Natrium pro 100 ml Kassette, entsprechend 13.9% der von der WHO für einen Erwachsenen empfohlenen maximalen täglichen Natriumaufnahme mit der Nahrung. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker resp. Ihrer Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie über einen längeren Zeitraum mehr als eine 100 ml Kassette Duodopa täglich benötigen, insbesondere, wenn Sie eine kochsalzarme (natriumarme) Diät einhalten sollen.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie
Wenn Sie schwanger sind oder bei Ihnen der Verdacht auf eine Schwangerschaft besteht, wenden Sie sich vor der Anwendung von Duodopa an Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin.
Duodopa darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden, es sei denn, dies ist eindeutig erforderlich.
Duodopa soll während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Duodopa wird intestinal angewendet, d.h. das Gel wird mit einer Pumpe über eine Sonde direkt in den Zwölffingerdarm verabreicht. Für die Verabreichung von Duodopa sollte nur die CADD-Legacy 1400-Pumpe (CE markiert) verwendet werden. Ein Handbuch mit Anweisungen für die Handhabung der tragbaren Pumpe wird zusammen mit der Pumpe geliefert.
Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird die für Sie erforderliche Dosis festlegen.
Gewöhnlich wird mit der Pumpe eine höhere Morgendosis (Bolusdosis) verabreicht, so dass die korrekte Konzentration im Blut schnell erreicht wird. Danach wird eine niedrigere Erhaltungsdosis gegeben. Wenn erforderlich können Extradosen verabreicht werden.
Bei vermuteten oder diagnostizierten Hirnleistungsstörungen beim Patienten oder der Patientin sollte die Pumpe nur vom Pflegepersonal oder einer Betreuungsperson gehandhabt werden, die Erfahrung mit der Bedienung der Pumpe hat.
Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.
Beenden Sie die Behandlung nicht, ohne vorher Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin zu befragen.
Die Behandlung mit Duodopa sollte nicht plötzlich beendet werden, da sich sonst die Krankheitssymptome der Parkinson-Krankheit verschlechtern können.
Wenn Sie eine zu hohe Dosis des Arzneimittels angewendet haben, müssen Sie sich immer an Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin oder ein Krankenhaus wenden.
Die Anwendung und Sicherheit von Duodopa bei Kindern und Jugendlichen ist nicht geprüft worden.
Nebenwirkungen, die häufig mit Levodopa/Carbidopa auftreten, sind solche, die auf die zentrale neuropharmakologische Aktivität des Dopamins zurückzuführen sind. Diese Reaktionen können gewöhnlich durch eine Dosisreduzierung von Levodopa verringert werden.
Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, wenn Sie eines der folgenden Anzeichen bemerken:
Manche Patienten bzw. Patientinnen haben unter Einnahme von Arzneimitteln aus der gleichen und verwandten Substanzklasse wie Duodopa für sie ungewöhnliche Verhaltensweisen gezeigt. Beispiele für ein solches Verhalten sind ein ungewöhnlich starker Spieldrang, vermehrtes Geldausgeben, Kaufsucht, gesteigerter Sexualtrieb, exzessives Essen, Essanfälle und/oder andere Störungen der Impulskontrolle (Unfähigkeit, plötzlichen Impulsen zu widerstehen) bzw. suchtartiges Verhalten bzw. zwanghafte Verhaltensweisen. Falls Sie bei sich selber oder Ihre Familienmitglieder bei Ihnen die Entwicklung von für Sie untypischen, ungewöhnlichen Verhaltensweisen feststellen, besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin.
Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Gegen Ende der Lagerzeit kann das Gel leicht gelblich werden. Das hat keinen Einfluss auf die Konzentration des Arzneimittels oder die Behandlung.
Die Arzneimittelkassetten sind nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt. Sobald die Arzneimittelkassetten aus dem Kühlschrank genommen wurden, dürfen sie nicht länger als 24 Stunden verwendet werden, auch wenn von dem Gel etwas übrig bleibt. Eine geöffnete Kassette nicht wieder verwenden.
Leere/gebrauchte Kassetten sollten an die Apotheke zur Entsorgung zurückgegeben werden.
Im Kühlschrank lagern (2 – 8 °C). Arzneimittel nicht einfrieren.
Die Kassette im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen.
Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
Duodopa ist ein Gel zur intestinalen Anwendung.
Levodopa, Carbidopa als Monohydrat.
1 ml Gel zur intestinalen Anwendung enthält 20 mg Levodopa und 4,63 mg Carbidopa als Carbidopa-Monohydrat.
100 ml Gel zur intestinalen Anwendung enthalten 2000 mg Levodopa und 463 mg Carbidopa als Carbidopa-Monohydrat.
Carmellose-Natrium und gereinigtes Wasser.
57624 (Swissmedic).
In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.
Duodopa Gel zur intestinalen Anwendung wird in Beuteln zu 100 ml, die sich in einer Schutzkassette aus Hartplastik befinden, geliefert.
Es sind Packungen mit 7 Kassetten erhältlich.
AbbVie AG, 6330 Cham
Diese Packungsbeilage wurde im Oktober 2023 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.