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ACETATE CALCIUM-CAPTEUR IONS P Phosphatb Bichsel 400 mg, Hauptbild
ACETATE CALCIUM-CAPTEUR IONS P Phosphatb Bichsel 400 mg
250 Stück, Dose, Hartkapsel

Details


Dieses Produkt ist auf der Spezialitätenliste (SL) gelistet und wird - vorbehältlich Selbstbehalt und Franchise - von der Krankenkasse vergütet, sofern eine ärztliche Verschreibung vorliegt.

400 mg Calcium acetat

Patienteninformation

Swissmedic-genehmigte Patienteninformation

Calcium-Acetat-Phosphatbinder «Bichsel»

Laboratorium Dr. G. Bichsel AG


Calcium-Acetat-Phosphatbinder «Bichsel» bindet im Darm aus der Nahrung freiwerdende Phosphate. Dadurch wird einem erhöhten Phosphatspiegel im Blut bei eingeschränkter Nierenfunktion entgegengewirkt. Calcium-Acetat-Phosphatbinder «Bichsel» darf nur auf Verschreibung des Arztes/der Ärztin verwendet werden.

Bei erhöhten Serumcalciumspiegeln (Hypercalcämie), bei erniedrigten Serumphosphatspiegeln (Hypophosphatämie), bei calciumhaltigen Nierensteinen, bei einer Therapie mit Vitamin D3.

Calciumacetat kann die Resorption von Antibiotika (z.B. von Tetracyclinen, Cephalosporinen, Chinolonen wie Ciprofloxacin und Norfloxacin), Zytostatika (z.B. Fluorid- und Estramustinpräparaten), Biphosphonate und Schilddrüsenhormone vermindern sowie die Wirkung von Herzglykosiden beeinflussen. Präparate dieser Stoffgruppen sollten mit einem zeitlichen Abstand von 2 Stunden zu Calcium-Acetat-Phosphatbinder «Bichsel» eingenommen werden. Ebenso wird die Resorption oral applizierter Eisenpräparate und Ketokonazol gehemmt.

Unter gleichzeitiger Therapie mit Vitamin D und Vitamin-D-Präparaten müssen die Serum-Calciumspiegel kontrolliert werden.

Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen.

Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit darf Calcium-Acetat-Phosphatbinder «Bichsel» nur nach Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin eingenommen werden.

Die Einnahme und Dosierung von Calcium-Acetat-Phosphatbinder «Bichsel» sollte nach ärztlicher Anordnung in Abhängigkeit von der Höhe des Serum-Phosphatspiegels erfolgen. Bei der Festlegung der Einzel- und Tagesgaben sind zusätzlich Phosphatgehalt und Anzahl der einzelnen Mahlzeiten zu berücksichtigen. Der Dosierungsbereich liegt – soweit nichts anderes verordnet – bei 8 bis 12 Kapseln pro Tag, verteilt auf 3 bis 4 Gaben zu den Mahlzeiten.

Die Kapseln sollten unzerkaut mit etwas Flüssigkeit eingenommen werden.

Die Anwendung und Sicherheit von Calcium-Acetat-Phosphatbinder «Bichsel» bei Kindern und Jugendlichen ist bisher nicht geprüft worden.

Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.

Folgende Nebenwirkungen können bei Anwendung von Calcium-Acetat-Phosphatbinder «Bichsel» auftreten:

Bei hochdosierter Einnahme über eine längere Zeit können unter Umständen folgende unerwünschte Wirkungen auftreten: erhöhter Calcium-Blutspiegel (mit Symptomen wie Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrung), vermehrte Magensäureproduktion.

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt, Apotheker bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin informieren.

Calcium-Acetat-Phosphatbinder-«Bichsel»-Kapseln sollen vor Feuchtigkeit geschützt aufbewahrt werden. Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

Behälter gut verschlossen bei 15–25 °C lagern.

Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren!

1 Kapsel enthält: 400 mg Calcium-Acetat.

Hilfsstoff: Farbstoffe Chinolingelb (E 104) und Erythrosin (E 127).

50974 (Swissmedic).

In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.

Kapseln 400 mg: Packungen mit 100 bzw. 250 Stk.

Laboratorium Dr. G. Bichsel AG, 3800 Unterseen

Diese Packungsbeilage wurde im März 2008 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

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