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KALOBA Lös Fl 50 ml, Hauptbild

KALOBA Lös Fl 50 ml
50 ml, Flasche, Lösung zum Einnehmen

CHF 17.20

Details


Dieses Medikament darf gemäss dem schweizerischen Heilmittelgesetz nur auf Rezept versandt werden oder Sie können es über Click & Collect rezeptfrei in der Apotheke abholen. Bitte beachten Sie, dass dieses Produkt nicht ohne Fachberatung abgegeben werden darf. Dies ist ein zugelassenes Arzneimittel. Lesen Sie die Packungsbeilage. Bei Arzneimitteln ohne Packungsbeilage: Lesen Sie die Angaben auf der Packung. Dieses Produkt ist auf der Spezialitätenliste (SL) gelistet und wird - vorbehältlich Selbstbehalt und Franchise - von der Krankenkasse vergütet, sofern eine ärztliche Verschreibung vorliegt.

800 mg Pelargoniumwurzel-Fluidextrakt (1:8-10) (Auszugsmittel: Ethanol)

12 % Ethanol

Glycerol 85%

Patienteninformation

Swissmedic-genehmigte Patienteninformation

Kaloba® Lösung

Schwabe Pharma AG


Pflanzliches Arzneimittel

Kaloba ist ein pflanzliches Heilmittel und enthält einen Extrakt aus den Wurzeln von Pelargonium sidoides, einer nur in Südafrika vorkommenden Heilpflanze.

Kaloba wird angewendet bei akuter Bronchitis (Entzündung der Bronchien).

Bei Husten, der länger als 7 Tage anhält, bei über mehrere Tage anhaltendem Fieber, bei Hinweisen auf Leberfunktionsstörungen, wie Gelbfärbung der Haut oder des Augenweiss, dunkler Urin, starke Schmerzen im Oberbauch, Appetitverlust, sowie bei Auftreten von Atemnot oder blutigem Auswurf muss ein Arzt oder Apotheker bzw. eine Ärztin oder Apothekerin konsultiert (beigezogen) werden.

Kaloba darf nicht eingenommen werden:

  • Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels
  • Bei schweren Lebererkrankungen
  • Vorsicht bei erhöhter Blutungsneigung sowie bei Anwendung gerinnungshemmender Arzneimittel (orale Antikoagulantien wie Warfarin, Phenprocoumon)

Husten bei Kindern unter 2 Jahren soll ärztlich abgeklärt werden. Deshalb soll das Arzneimittel bei Kindern unter 2 Jahren nicht ohne vorgängige ärztliche Abklärung angewendet werden.

Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie

  • an anderen Krankheiten leiden
  • Allergien haben oder
  • andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen!

Vor­sichts­halber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit das Arzneimittel nicht einnehmen, da diesbezüglich keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen.

Soweit nicht anders verschrieben, nehmen Erwachsene und Jugendliche über 12 Jahren 3-mal täglich 30 Tropfen.

Kinder im Alter von 6–12 Jahren nehmen 3-mal täglich 20 Tropfen und Kinder ab 2 bis 5 Jahren erhalten 3-mal täglich 10 Tropfen.

Die Tropfen sollen mit etwas Flüssigkeit eingenommen werden.

Die Behandlungsdauer sollte 3 Wochen nicht überschreiten.

Halten Sie sich an die in der Packungs­beilage angegebene oder vom Arzt resp. der Ärztin ver­schrie­­bene Dosie­rung. Wenn bei der Behandlung eines Kleinkindes/Kindes die gewünschte Besserung nicht eintritt, ist mit ihm ein Arzt bzw. eine Ärztin aufzusuchen. Wenn Sie glau­ben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Dro­gis­ten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogi­stin.

Gelegentlich können Magen-Darm-Beschwerden (wie z.B. Magenschmerzen, Sodbrennen, Übelkeit, Durchfall) auftreten. In seltenen Fällen kann leichtes Zahnfleisch- oder Nasenbluten auftreten. Ferner wurden in seltenen Fällen Überempfindlichkeitsreaktionen beschrieben (Hautausschlag, Nesselsucht, Juckreiz an Haut und Schleimhäuten). Derartige Reaktionen können schon nach der ersten Anwendung des Arzneimittels auftreten.

In sehr seltenen Fällen können schwere Überempfindlichkeitsreaktionen mit Gesichtsschwellung, Atemnot und Blutdruckabfall auftreten.

In einzelnen Fällen gab es Hinweise auf Leberfunktionsstörungen, deren ursächlicher Zusammenhang mit der Einnahme von Kaloba nicht gesichert ist.

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin informieren.

Pflanzliche Auszüge in Tropfenform können nach längerer Zeit zu Nachtrübungen neigen, die aber ohne Einfluss auf die Wirksamkeit sind. Bei Kaloba handelt es sich um ein Naturprodukt, leichte Schwankungen in Farbe und Geschmack können vorkommen.

Nicht über 30 °C lagern. Arzneimittel nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden. Die Haltbarkeit von Kaloba beträgt nach Öffnen des Behältnisses 6 Monate. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.

1 g Lösung enthält: 800 mg Flüssigextrakt (1:8–10) aus den Wurzeln von Pelargonium sidoides. Enthält Glycerol sowie Ethanol. Auszugsmittel: Ethanol 11% (m/m).

Das Arzneimittel enthält 12 Vol.-% Alkohol.

60060 (Swissmedic)

In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung.

Packungen à 20, 50 und 100 ml.

Schwabe Pharma AG, Erlistrasse 2, 6403 Küssnacht am Rigi.

Diese Packungsbeilage wurde im November 2015 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

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